Gericht bestätigt Abzocke von Ryanair
vom Montag, 17.01.2011
Ein spanisches Gericht bestätigt die Abzocke mit den 40 Euro für den Online-Check-In bei Ryanair.
- Ein Gericht in Barcelona hat der Klage eines Rechtsanwalts stattgegeben, der die Rückzahlung der Gebühr in Höhe von 40 Euro gefordert hatte, die Ryanair erhebt, wenn ein Passagier nach dem Online-Check-In ohne ausgedruckte Bordkarte am Flughafen erscheint. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Vertragsklausel nicht den internationalen Luftverkehrsübereinkommen entspricht und somit illegal sei. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass „die Fluglinie für den Ausdruck der Bordkarte zuständig ist und nicht der Passagier“.
































































































